NOTARKOSTEN

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes.

Notare müssen überall in Deutschland ihre Gebühren einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnen. Regelmäßig überprüfen Kostenbeamte des Landgerichts die Rechnungen eines Notars. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. In Bereichen, in denen starre Gebührensätze zu unangemessenen Ergebnissen führen können, insbesondere bei der Vergütung der Entwurfs- und Beratungstätigkeit des Notars, sorgen Rahmengebühren für die notwendige Flexibilität. Um einen Eindruck der Kosten zu bekommen, stellt die Bundesnotarkammer online einen Gebührenrechner zur Verfügung.

Wenn Sie wissen möchten, welche konkreten Notarkosten Ihr Einzelfall bei unserer Tätigkeit auslösen würde, melden Sie sich gerne bei unserem Notar-Team.

Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie!

WEITERE INFORMATIONEN

Weitere Information zu den Notarkosten finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Schauen sie auf ein unverbindliches Beratungsgespräch vorbei.