Die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen wegen Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen, Dokumentationsmängeln oder sonstiger Pflichtenverstöße ist wegen der dem Patienten zunächst obliegenden Darlegungs- und Beweislast oft schwierig. Versicherungen zahlen in der Regel nur den Betrag, der gefordert wird und das auch erst nach langwierigen Auseinandersetzungen.
Deshalb ist eine fachkundige Beratung und Vertretung von Anfang an unerläßlich.
Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen vorgerichtlich und im Haftungsprozess.
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