MEDIZINRECHT UND ARZTHAFTUNGSRECHT
Gute Behandlung zählt jetzt.
Bei dem vorherrschenden Pflegenotstand und der hochsensiblen Thematik um Gesundheit und medizinische Behandlungen können Haftungsansprüche aus verschiedenen Gründen entstehen. Darum regeln Gesetze und Vorschriften die rechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten in den Bereichen Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Zunächst gilt immer zu klären, ob Patienten fachgerecht behandelt und beraten wurden – das Arzthaftungsrecht beschäftigt sich also insbesondere mit der Verantwortung eines Arztes, aber auch mit den Mitwirkungspflichten des Patienten.
Ob Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Schadensersatz, Dokumentationsmängel, sonstige Pflichtenverstöße oder ein schicksalhafter Verlauf vorliegen – es gibt unzählige Sachverhaltsvarianten für die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen im Arzthaftungsrecht. Oftmals sind ein möglicher Verstoß gegen den Behandlungsvertrag und der Nachweis ärztlicher Behandlungsfehler durch Gutachter Aspekte der Patientenrechte und haben häufig hohe Schmerzensgeldforderungen zur Folge.
Deshalb sollten Sie sich von Anfang an fachkundig beraten und vertreten lassen. Unsere Rechtsanwälte prüfen schnell und kompetent die Sach- und Rechtslage im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Das Team zielt auf schnelle außergerichtliche Lösungen, um Ihnen langwierige Prozesse zu ersparen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug für ärztliche Privatverrechnungsstellen.
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Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen vorgerichtlich und im Haftungsprozess.