INFORMATIONEN FÜR MAKLERINNEN UND MAKLER
Für einen professionellen Abschluss Ihrer Vermittlungsleistung
Kompetenz. Das Bauträger- und Immobilienrecht liegt uns am Herzen: vom einfachen Kaufvertrag über einen einzelnen Bauplatz bis hin zur ganzheitlichen Entwicklung großer Baugebiete.
Team. Im Notar-Team ist eine schnelle und sichere Bearbeitung sowie Abwicklung aller Verfahren gefragt. Deshalb haben wir für jede notarielle Angelegenheit mit den gepr. Notariatsfachwirtinnen Maria Wascher (Notariatsleiterin) und Behlke Hans (stellv. Notariatsleiterin) im Team mit den Notarfachangestellten Anja Busch, Svenja Söhnholz, Katharina Busch und Marion Mondrowski ein Back-Office mit Expertise eingerichtet.
Technik. Wir arbeiten ausschließlich mit modernen EDV-System. Da die Notarstelle in allen 16 Bundesländern eine gerichtliche Zulassung für das elektronische Grundbuchabrufverfahren hat, können wir außerdem Grundbucheinsichten bundesweit, tagesaktuell und online erledigen.
Atmosphäre. Weiterhin besticht unser Büro durch ansprechende, vollklimatisierte Beurkundungs- und Besprechungsräume. Beurkunden Sie in angenehmer, entspannter Atmosphäre Ihre Kaufverträge. Mit der Übernahme der ehemaligen Räumlichkeiten der “Sonnen-Apotheke” im Erdgeschoss verfügen wir nun über ca. 600 qm Bürofläche. Der zweite Eingang direkt an der Obernstraße links neben dem Haupteingang ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei incl. eines rollstuhlgerechten WC.
Schnelligkeit. Die professionelle Zusammenarbeit zwischen dem Maklerbüro und dem Back-Office zeichnet bereits im Vorfeld durch eine vollständige Übermittlung aller für die Entwurfsanfertigung erforderlichen Daten aus.
Übermitteln Sie uns die Vertragsdaten gerne einfach online
Zur Direkteingabe Ihrer Kaufvertragsdaten
oder auch per Fax oder E-Mail..
PDF-Datenblatt für Ihren Kaufvertrag
Gerne nehmen wir auch eine Maklerklausel in den Vertrag auf. Beachten Sie bitte dazu unsere Hinweise:
Maklerklauseln - Was ist zu beachten?
Auf Wunsch nehmen wir gerne Ihre Maklerklausel in den Vertrag auf.
Bei der Beurkundung einer konstitutiven Klausel (sog. „echter“ Vertrag zugunsten Dritter gem. § 328 BGB) hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren geändert.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und der notariellen Literatur empfehlen wir allen mit uns verbundenen Maklern, mit ihren Kunden bereits im Vorfeld einen rechtssicheren Vermittlungsvertrag abzuschließen. Gerne sind wir dabei behilflich.
Für den notariellen Kaufvertrag empfehlen wir die Aufnahme einer deklaratorischen Maklerklausel, die die vorgenannten Folgen, insbesondere Mehrkosten nicht auslöst und keinen notariellen Hinweisen bedarf.
Mit freundlicher Empfehlung des Fachautors André Elsing und des Deutschen Notarverlages (vielen Dank dafür) können Sie weiterführende Informationen hier nachlesen und downloaden:
André Elsing, Notarpflichten bei Beurkundung von Maklerklausen, Zeitschrift ’notarbüro‘