INKASSO UND FORDERUNGSEINZUG

Wir machen uns stark für Ihr Geld.

Die Zahlungsmoral Ihrer Vertragspartner wird immer schlechter? Sie haben Ihre Leistungen bereits erbracht und müssen nun mit ansehen, wie Ihr Schuldner „auf Justizkredit“ lebt? Wenn Kunden Rechnungen nicht zahlen und Mahnungen ignorieren, dann sollten Unternehmen handeln. Besonders in Inkasso-Fällen ist schnelles Handeln notwendig geworden. Deshalb empfiehlt es sich, die Forderung unmittelbar durch einen Rechtsanwalt einziehen zu lassen. Inkassobüros, die sich ebenfalls mit dem Forderungsmanagement befassen, sind im Falle des Scheiterns von außergerichtlichen Inkasso-Fällen in der Regel nicht berechtigt, Ihre Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens oder einer Klage geltend zu machen.

Daher sollten Unternehmen gleich im ersten Schritt einen Rechtsanwalt für Inkasso-Angelegenheit beauftragen. Sichern auch Sie Ihrem Unternehmen die sich daraus ergebenden Synergieeffekte. Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement unter anwaltlicher Leitung.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, unsere Fachabteilung für Inkasso-Angelegenheiten kümmert sich professionell um Ihre Forderungen. Scholz | Lühring & Partner ist Ihr Ansprechpartner für effiziente Inkasso-Dienste. Wir sind sowohl mit dem Forderungsmanagement von Großmandanten mit jeweils mehreren hundert Inkasso-Vorgängen pro Jahr, als auch mit dem Einzug von einzelnen Handwerkerforderungen betraut.

Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an. 

LEISTUNGSÜBERSICHT ZUM INKASSO UND FORDERUNGSEINZUG

Mit zahlungswilligen Schuldnern schließen wir rechtssichere Zahlungsvereinbarungen für Sie ab.

  • Außergerichtliches Inkasso

  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid (elektronischer Rechtsverkehr)

  • Sach- und Forderungspfändung

  • Ratenzahlungsvereinbarungen

  • Notarielle Schuldanerkenntnisse

  • Pfändung von Bankkonten

  • Pfändung von Gesellschaftsanteilen

  • Lohn- und Gehaltspfändung

  • Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten

  • Eintragung von Sicherungshypotheken

  • Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

TILMAN LÜHRING

TILMAN LÜHRING

Rechtsanwalt
ERIC SCHÜRMANN

ERIC SCHÜRMANN

Rechtsanwalt

ÜBERSICHT DER RECHTSGEBIETE

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