FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT

Unumstritten gut beraten.

Das Leben nach dem Tod kann kompliziert sein – vor allem für die Erben. Nach dem Tod eines Menschen kommt es in den meisten Fällen zu einem Streit über das vorliegende Testament. Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten ein Testament verfasst? Werden Sie in naher Zukunft erben? Haben Sie Anspruch auf ein Pflichterbe? Sind Sie im Testament als Erbe eingesetzt, wollen dieses aber ausschlagen? Was steht mir laut Erbrecht zu? Auch zu Lebzeiten lohnt es sich, sich bereits intensiv mit der Thematik zu beschäftigen. Wer soll Ihren Nachlass erben? Was gilt es beim Thema Erbschaft zu beachten? Wer kommt als Erbe in Frage? Was regelt das Erbrecht gesetzlich bereits?

Das deutsche Erbrecht befasst sich mit all jenen Regelungen, die den Nachlass eines Verstorbenen auf seine Erben betrifft. Deshalb gehört es zu einem der komplexeren Rechtsgebiete und einzelne Bereiche sind zu umfassend und kompliziert für den Laien. Aufgrund von Trauer werden kurze Fristen schnell außer Acht gelassen.

Daher sollte keine selbst eingeholte Auskunft oder gut gemeinter Rat eines Freundes die fachlich fundierte Unterstützung durch unsere Fachanwältin für Erbrecht ersetzen.

Ob Sie Fragen zum Testament, zum Pflichtteil, zu einem Vermächtnis oder dergleichen haben, als Erbe eingesetzt wurden oder eine Erbschaft ausschlagen wollen – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für individuelle Probleme.

Noch Fragen zum Erbrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an – wir finden zu allen Fragen im Erbrecht eine Antwort.

LEISTUNGSÜBERSICHT IHRER FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT

  • Vertretung vor den Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte)

  • Anwaltliche oder notarielle Betreuung und Abwicklung

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen

  • Testament für Unternehmer

  • Nachlassabwicklungen

  • Testamentsvollstreckungen

  • Erbauseinandersetzungen

  • Pflichtteilsfragen im Erbrecht

ANNETTE VON WIEDEBACH

ANNETTE VON WIEDEBACH

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Erbrecht

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