TRANSPARENZREGISTER
Wirtschaftlich Berechtigter und Geldwäschegesetz
Notare müssen bei vielen Vorgängen die wirtschaftlich Berechtigten vor der Beurkundung nicht nur zur Person, sondern auch deren wirtschaftliches Interesse identifizieren.
Sind bei einer Transaktion Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt (Share-Deal, Immobilien usw.), müssen die Unternehmen zwingend vorab einen Fragebogen zum wirtschaftlich Berechtigten ausfüllen und dem Notar vorab übermitteln, um die internen Eigentums- und Kontrollstrukturen der Gesellschaft zu dokumentieren.
Fragebogen zu den wirtschaftlich Berechtigten an einer Gesellschaft
Notare nehmen bei Transaktionen unter Beteiligung von Gesellschaften Einblick in das Transparenzregister. Unternehmen müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten (siehe unten verlinktes Hinweisblatt der Bundesnotarkammer).
Die Pflicht zur Eintragung obliegt der Geschäftsführung. Notare nehmen diese Eintragungen nur auf Antrag vor..
Sie können uns gerne mit der erforderlichen Eintragung für Ihr Unternehmen beauftragen.
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