ELEKTRONISCHE BEURKUNDUNGSVERFAHREN

Für einen schnellen und sicheren Vollzug Ihrer Urkunden ohne Medienbrüche

Elektronische Beurkundungsverfahren ermöglichen es Notarinnen und Notaren, Urkunden vollständig digital zu erstellen, zu unterschreiben und zu verwahren.

Man unterscheidet zwischen der rein digitalen elektronischen Präsenzbeurkundung vor Ort im Notarbüro und der Online-Beurkundung per Videokonferenz.

Die zwei Varianten im Überblick

  • Elektronische Präsenzbeurkundung: Sie sind persönlich im Notarbüro anwesend. Die Niederschrift wird jedoch direkt am Computer als elektronisches Dokument erstellt und auf einem Unterschriftenpad von Ihnen digital unterzeichnet und von dem Notar qualifiziert elektronisch signiert.

    Dies vermeidet zeitraubendes Einscannen und Papierchaos und führt in der Regel zu einem messbaren Zeitvorteil beim Vollzug des Vertrages. Die Urkunde liegt sofort digital vor und kann ohne Zeitverlust direkt an das Elektronische Urkundenarchiv, Gerichte, Ämter und die Urkundsbeteiligten übermittelt werden.

    Weiterführende Informationen finden Sie –> hier

  • Notarielle Online-Verfahren (Videobeurkundung): Sie können als Geschäftsführer oder Gesellschafter bestimmte Vorgänge im Gesellschaftsrecht (wie z. B. die Gründung einer GmbH, einstimmige Gesellschafterbeschlüsse oder Registeranmeldungen) komplett von zu Hause oder Ihrem Büro aus über eine sichere Videokommunikationsplattform der Bundesnotarkammer abwickeln. 

    Weiterführende Informationen zur Videobeurkundung finden Sie –> hier

Unser Notarbüro bietet beide Verfahren an. Sprechen Sie uns gerne an.

Die elektronische Präsenzbeurkundung ist in unserem Notarbüro bereits zum Standardverfahren geworden.