STRAFRECHT UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Effizient, zuverlässig & diskret.
Eine Straftat ist kein Kavaliersdelikt. Per Definition liegt eine Straftat vor, wenn sie tatstandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Deshalb wird eine Straftat per Gesetz mit einer Strafe bedroht, die auch einen Freiheitsentzug beinhalten kann. In diesem komplexen Rechtsgebiet benötigen Anwälte Fingerspitzengefühl und umfangreiche Erfahrung – eine moderne Strafverteidigung ist stets ein Balanceakt. Dabei ist Ziel der Strafverteidigung meist die Einstellung des Strafverfahrens oder gar ein Freispruch. Sollte dennoch eine strafrechtliche Verurteilung bevorstehen, ist das Erreichen von strafmildernden Konsequenzen das Hauptziel der Verteidigung.
Dagegen sind Ordnungswidrigkeiten im Allgemeinen rechtswidrige Handlungen, die meist eine Geldbuße nach sich ziehen. Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, wie beispielsweise im Straßenverkehr, werden mit Sanktionen aus verschiedenen Bußgeldkatalogen belegt.
Bei einem Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeiten sollten Sie keine Zeit verlieren! Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten (inklusive Ordnungswidrigkeiten) als kompetente Ansprechpartner für Strafrecht zur Seite. In allen Phasen des Strafverfahrens begleiten wir Sie mit juristischer Fachkompetenz: Wenn der Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erhoben wird, verteidigen wir unsere Mandanten engagiert und zuverlässig gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Auch als Geschädigte können Sie sich an uns wenden.
Persönliche Beratung, absolute Verschwiegenheit und Diskretion stehen bei unseren Anwälten von Scholz | Lühring & Partner an erster Stelle. Individuelle Betreuung und umfassende anwaltliche Beratung sowie kurzfristige Erreichbarkeit in Notfallen – wie Verhaftung und Durchsuchung – sind für uns selbstverständlich.
Noch Fragen zu Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten? Dann sprechen Sie uns einfach an.