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Das Oberlandesgericht Koblenz hat durch ein Urteil vom 1. November 2018 (Az.: 1 U 599/18) zur Tierhalterhaftung einem Hundehalter die volle Haftung für Verletzungen, die ein Spaziergänger aufgrund von Abwehrmaßnahmen gegen einen nicht angeleinten Hund vorsorglich ergriffen hatte, auferlegt.

Gelangt danach ein frei laufender fremder Hund ohne Kontrolle durch seinen Halter in die Nähe eines Spaziergängers, darf dieser aus seiner Sicht gebotene Abwehrmaßnahmen ergreifen. Verletzt er sich hierbei, trifft ihn kein Mitverschulden und der Hundehalter haftet in vollem Umfang.

Das Gericht hat ausgeführt, dass es ohne Bedeutung sei, ob der Hund nur mit der vom Spaziergänger mitgeführten Hündin habe spielen wollen. Es sei einem Spaziergänger wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nicht zumutbar, zunächst das Verhalten des frei laufenden Hundes auf seine Gefährlichkeit zu analysieren und zu bewerten und dadurch zu riskieren, das Verhalten des Hundes evtl. falsch einzuschätzen.