Schlagwortarchiv für: Ehe

War die Beziehung nur von ungewöhnlich kurzer Dauer, muss der Ex-Partner Geldgeschenke von den Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung zurückzahlen.

Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2019 – X ZR 107/16.

In allen anderen Fällen hingegen nicht, denn ein Schenker müsse stets auch mit einem Scheitern der Beziehung rechnen.

Wann von einer ungewöhnlich kurzen Dauer ausgegangen werden darf, ist allerdings eine Einzelfallfrage. Ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wenn für den Schenker das alsbaldige Ende des Zusammenlebens bereits erkennbar war, dann kann dem Schenker regelmäßig nicht zugemutet werden, sich an der Zuwendung festhalten lassen zu müssen.

Im Regelfall kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn ein sogenanntes Trennungsjahr verstrichen ist. Dann erst gilt die Ehe gesetzlich als gescheitert.

Eine frühere Scheidung ist hingegen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Ob eine solche „unzumutbare Härte“ vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 26.04.2018 (Az.: 4 UF 44/18) darauf hingewiesen, dass dieses Kriterium erfüllt sei, wenn die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute bei Gewalttätigkeiten und Demütigungen zerstört ist.

In dem entschiedenen Fall waren die Eheleute 26 Jahre verheiratet. Nach den Feststellungen des Gerichts sei der Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen und habe sich nach Aussagen der gemeinsamen Kinder wie ein „Pascha“ benommen. Zuletzt sei die Ehefrau von ihrem Ehemann heftig geschüttelt und grob beleidigt worden. Daher sei ein Trennungsjahr und ein Festhalten an der Ehe der Ehefrau nicht zuzumuten.

Das Vorliegen solcher Unzumutbarkeitsmerkmale ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Weitere Infos zum Familienrecht: www.scheidung-achim.de