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Gesellschaften müssen mindestens die folgenden Daten über ihre wirtschaftlich Berechtigten in das deutsche Transparenzregister eintragen:

Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (Kapitalanteil in Euro und Stimmrecht in Prozent) und die Staatsangehörigkeit Berechtigten (§ 19 Abs. 1 GwG).
Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 Abs. 2 GwG).

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