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Ab dem 1. Januar 2020 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Dann haben Trennungskinder in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung.

Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilte, werden die Mindestbedarfsätze ab 1. Januar 2020 erhöht.

Ab dann steigt der niedrigste Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 369 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 424 Euro. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren erhalten 497 Euro pro Monat. Bei volljährigen Kindern erhöht sich der Mindestbedarf auf 530 Euro.

Die Tabelle zum download erhalten Sie –> hier