Wir freuen uns über unser neues Teammitglied am Empfang.

Nele Heitmann wird Sie mit einem freundlichen „Herzlich Willkommen“ und einem hohen Maß an Serviceorientiertheit an unserem Empfang begrüßen.

Gemeinsam mit ihrer Kollegin Stefanie Medovkin agiert Nele als kompetentes Empfangskomitee.

Neben der Begrüßung unserer Besucher und Mandanten übernimmt der Empfang die Vereinbarung von Besprechungs- und Beurkundungsterminen, den Telefon- und Postservice, die Koordination der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Lieferanten, die Archivverwaltung und ist erster Ansprechpartner für Fragen, Anliegen oder Probleme.

Am 1. August 2025 hat das neue Ausbildungsjahr begonnen und wir begrüßen ganz herzlich Alessia Ehmke in unserer Kanzlei.

Alessia erlernt gleich zwei Berufe: Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa)  und Notarfachangestellte (NoFa)

In Niedersachsen ist die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo-Fachangestellte) gebündelt.

Interessiert?    –> hier klicken

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten. Die Landesnotarkammer Bayern warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienverträgen.

Identitätsprüfung beim Notar ist Pflicht

Wer einen notariellen Termin wahrnimmt – sei es zur Beurkundung eines Immobilienkaufs, eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht – sollte stets ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Denn es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Notarinnen und Notare, die Identität aller Beteiligten zweifelsfrei festzustellen.
„Ist ein Beteiligter der Notarin oder dem Notar nicht persönlich bekannt, ist ein amtlicher Lichtbildausweis wie der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen“, erklärt David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. Auch ausländische Reisepasse werden akzeptiert; bei Staatsangehörigen anderer EU-Länder sind zudem Personalausweise zulässig. In bestimmten Ausnahmefällen können auch andere Ausweise als Nachweis dienen.

Eine Besonderheit gilt im Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes, z.B. bei Immobilienkaufverträgen oder bei vielen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Dort muss der vorzulegende Personalausweis oder Reisepass zwingend noch gültig sein.

Befreiung von der Ausweispflicht: Stolperfalle mit Folgen

Eine oft übersehene Problematik ergibt sich bei Personen, die von der gesetzlichen Ausweispflicht befreit wurden – etwa, wenn sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind oder sich wegen einer Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Zwar kann die zuständige Behörde in solchen Fällen eine Befreiung erteilen, doch wird dabei der letzte Ausweis oft eingezogen. „Hier ist Vorsicht geboten. Eine erteilte Befreiung ändert nichts daran, dass grundsätzlich eine Identifizierung anhand eines Lichtbildausweises zu erfolgen hat“, warnt Sommer.

Ohne einen tauglichen Identitätsnachweis können notarielle Urkunden nicht mit den üblichen Beweiswirkungen errichtet werden – was im Nachhinein zu erheblichen Nachteilen führen kann. So gestaltet sich beispielsweise der Vollzug eines Grundstückvertrags beim Grundbuchamt äußerst schwierig, wenn die Notarin oder der Notar die Identität eines Beteiligten nicht zweifelsfrei feststellen konnte. Auch notarielle Testamente eignen sich in einem solchen Fall nicht mehr uneingeschränkt zum Nachweis der Erbfolge; regelmäßig müssen weitere Nachweise erbracht werden. Die Landesnotarkammer Bayern rät daher zur Zurückhaltung bei der Befreiung von der Ausweispflicht.

Empfehlung: Frühzeitig Kontakt zum Notar aufnehmen

Wer im Vorfeld einer Beurkundung feststellt, dass er keinen gültigen Ausweis besitzt, sollte dies dem Notarbüro möglichst früh mitteilen. In vielen Fällen kann mit einem vorläufigen Ausweis oder einem alternativen Identitätsnachweis gearbeitet werden. „So lassen sich unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermeiden“, betont Sommer.

Quelle: Landesnotarkammer Bayern

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle hat Tilman Lühring zum Notar mit dem Amtssitz in Achim bestellt.

Notar Tilman Lühring übt seine Amtstätigkeit im Notarbüro unserer Kanzlei aus.

Das Notarbüro wird von der staatlich gepr. Notarfachwirtin Maria Wascher geleitet.

Im Notarbüro sind insgesamt acht Notarfachangestellte tätig.

Neben Tilman Lühring sind auch Norbert Lühring und Nils Hölschermann zu Notaren bestellt.

Weitere Informationen finden Sie –> hier

Auch im Zeitalter des Fachkräftmangels ist es uns gelungen, die Advokaturabteilung kompetent zu verstärken.

Die Rechtsfachwirtin Katharina Bellmann ist per 1. Dezember 2024 von einer bekannten Bremer Kanzlei nach Achim zu SL&P gewechselt.

Rechtsfachwirt ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechtsanwaltsbüros. Als staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung ist die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung.

Katharina Bellmann ist ehrenamtlich im Vorstand des –> RENO BREMEN e.V., Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen engagiert. Der Verein organisiert eine Vielzahl von Weiterbildungsseminaren in der Advokatur und dem Notariatsbereich, Prüfungsvorbereitungskurse für die Azubis in Bremen und Bremerhaven sowie After Work Treffen.

In der Advokaturabteilung von SL&P sind jetzt fünf Mitarbeiterinnen tätig, darunter drei staatl. gepr. Rechtsfachwirtinnen und zwei erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte, die ausschließlich die von der Rechtsanwältin und den Rechtsanwälten geführten Verfahren bearbeiten.

Wir freuen uns, mit Herrn Rechtsanwalt Eric Schürmann einen weiteren Berufsträger für unser Advo-Team gewonnen zu haben.

Eric Schürmann verstärkt das Anwaltsteam seit dem 1. November 2023.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat Herrn Rechtsanwalt Tilman Lühring gestattet, die Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« zu führen.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.

Der Titel »Fachanwalt« wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

–> Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Tilman Lühring hat vor dem Prüfungsausschuss für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer erfolgreich die notarielle Fachprüfung abgelegt.
Es handelt sich um eine einheitliche Prüfung für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats.
Wir freuen uns mit Rechtsanwalt Tilman Lühring über diesen Erfolg und mit unseren Mandanten über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes der Kanzlei.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts hat den Rechtsanwalt & Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Nils Hölschermann zum Notar mit dem Amtssitz in Achim bestellt.

Damit verfügt die Kanzlei nach dem Ausscheiden des Notars a. D. Fritz-Bruno Scholz im Jahr 2017 wieder über zwei Notarstellen.

Erste Ansprechpartnerin ist die Notariatsleiterin Maria Wascher.

Annette von Wiedebach ist von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden.

Fachanwalt oder Fachanwältin darf nur sein, wer über besondere theoretische Kenntnisse  (§ 4 FAO) sowie über besondere praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) verfügt und diese kontinuierlich auffrischt.

Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes unserer Kanzlei.