Schlagwortarchiv für: Fachanwalt

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat Herrn Rechtsanwalt Tilman Lühring gestattet, die Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« zu führen.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.

Der Titel »Fachanwalt« wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

–> Bau- und Architektenrecht

Annette von Wiedebach ist von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden.

Fachanwalt oder Fachanwältin darf nur sein, wer über besondere theoretische Kenntnisse  (§ 4 FAO) sowie über besondere praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) verfügt und diese kontinuierlich auffrischt.

Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes unserer Kanzlei.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat Herrn Rechtsanwalt Nils Hölschermann mit Urkunde vom 1. August 2019 gestattet, die Bezeichnung »Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht« zu führen.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.

Der Titel »Fachanwalt« wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.