Fachanwältin für Arbeitsrecht Annette von Wiederbach zur Fachanwältin ernannt

Annette von Wiedebach ist von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden.

Fachanwalt oder Fachanwältin darf nur sein, wer über besondere theoretische Kenntnisse  (§ 4 FAO) sowie über besondere praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) verfügt und diese kontinuierlich auffrischt.

Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes unserer Kanzlei.