Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Nils Hölschermann erhält Ernennungsurkunde

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat Herrn Rechtsanwalt Nils Hölschermann mit Urkunde vom 1. August 2019 gestattet, die Bezeichnung »Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht« zu führen.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.

Der Titel »Fachanwalt« wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.