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Annette von Wiedebach ist von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden.

Fachanwalt oder Fachanwältin darf nur sein, wer über besondere theoretische Kenntnisse  (§ 4 FAO) sowie über besondere praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) verfügt und diese kontinuierlich auffrischt.

Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes unserer Kanzlei.