Annette von Wiedebach ist von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden.
Fachanwalt oder Fachanwältin darf nur sein, wer über besondere theoretische Kenntnisse (§ 4 FAO) sowie über besondere praktische Erfahrungen (§ 5 FAO) verfügt und diese kontinuierlich auffrischt.
Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes unserer Kanzlei.