Vorsicht bei Eigentestamenten Manchmal wird am falschen Ende gespart. Im Fall von unwirksamen Testamenten kommt dies den eingesetzten Erben oft teuer zu stehen.
Manchmal wird am falschen Ende gespart. Im Fall von unwirksamen Testamenten kommt dies den eingesetzten Erben oft teuer zu stehen. Wenn ein Ehepaar ein gemeinsames Testament aufsetzt, dieses dann aber nur von dem Ehemann unterschrieben wird, liegt keine wirksame letztwillige Verfügung vor. So entschied das BayObLG durch Urteil vom 29.06.2000 (Az.: 1Z BR 40/00). Die […]