Geldwäschegesetz Meldepflicht für das Transparenzregister
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mittels undurchsichtiger Firmenkonstruktionen verhindern. Das Transparenzregister gibt Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben. Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personen-gesellschaften (vgl. § 20 Abs. 1 GwG) sowie Trustees und Treuhänder (vgl. § 21 Abs. 1 und 2 GwG) sind zu unverzüglichen Mitteilungen […]
