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Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat Herrn Rechtsanwalt Tilman Lühring gestattet, die Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« zu führen.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.

Der Titel »Fachanwalt« wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

–> Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Tilman Lühring hat vor dem Prüfungsausschuss für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer erfolgreich die notarielle Fachprüfung abgelegt.
Es handelt sich um eine einheitliche Prüfung für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats.
Wir freuen uns mit Rechtsanwalt Tilman Lühring über diesen Erfolg und mit unseren Mandanten über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes der Kanzlei.

 

 

Rechtsanwalt Tilman Lühring bearbeitet vorwiegend Mandate im Zivilrecht, insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Forderungseinzug (Inkasso), Verkehrsrecht und Schadensrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen.