Zwangsräumungen von Wohnungen können den Eigentümer schnell in den Ruin treiben. Es geht aber auch preiswerter.
Bei einer „normalen“ Zwangsräumung setzt der Gerichtsvollzieher als anzufordernden Vorschuss etwa 1000 Euro für jeden zu räumenden Raum an. Diesen Betrag hat der Gläubiger als Vorschuss zu leisten. Der Gerichtsvollzieher muss schließlich eine Spedition mitsamt Helfern beauftragen und vorsorglich einen Lagerplatz anmieten. Zusätzlich zu den in der Regel über Monate nicht gezahlten Mieten muss der Eigentümer also tief in die eigene Tasche greifen.
Das wenig bekannte „Berliner Modell“ ist dagegen eine wirkungsvolle Methode zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen. Der Vermieter kann die Kosten für den Abtransport des Hausrats eines gekündigten Mieters einsparen, wenn er sein Vermieterpfandrecht an den Sachen des Mieters geltend macht und die Vollstreckung aus dem Räumungsurteil darauf beschränkt, dass der Mieter die Wohnung räumt und der Vermieter hieran neuen Besitz erhält. Das hat der Bundesgerichtshofs (Az.: I ZB 45/05) zu Gunsten des Vermieters entschieden.
Der Gläubiger hat nach der Übergabe der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher die Sachen des Mieters lediglich zu verwahren. Er muss sie nur herausgeben, wenn sie unpfändbar sind oder er darf sie verwerten, wenn sie der Pfändung unterliegen. In jedem Fall reduziert sich der vom Vermieter an den Gerichtsvollzieher zu zahlende Vorschuss von mehreren tausend Euro auf einen überschaubaren Betrag. Diese Kosten beinhalten nur noch die Vollstreckungsgebühren und die Kosten für den Schlüsseldienst.
Der Name „Berliner Modell“ stammt von den Berliner Gerichten. Dort ist die diese besondere Ausprägung auf Grund der städtischen Strukturen (finanzschwache Mieter und hoher Leerstand) als Abwehrmaßnahme gegen das so genannte „Mietnomadentum“ seit langer Zeit üblich.
Durch die BGH-Entscheidung ist die „Berliner Räumung“ nunmehr auch im hiesigen Bereich anwendbar.

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Der Bundesgerichtshof hat am 28.09.2011 – Az.: VIII ZR 294/10 – eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen.
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