
Das Landgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 15.02.2010 (Az. I S 59/09), dass sich ein Kaufinteressent allein auf die Fahrzeugangaben des Verkäufers im Internet verlassen darf.
Dem Urteil lag ein „Online-Kauf“ zu Grunde. Das Fahrzeug sollte laut Internetanzeige über ein „ABS“ verfügen, hatte aber tatsächlich ein solches Bremsassistenzsystem nicht.
Im später unterschriebenen Kaufvertrag war das Vorhandensein eines „ABS-Systems“ nicht mehr erwähnt. Der Verkäufer stellte sich deshalb auf den Standpunkt, dass er dann für das Nichtvorhandensein von „ABS“ auch nicht haften müsse. Der Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages sein massgebend.
Ohne Erfolg. Das Landgericht Karlsruhe befand, dass allein schon die Internetangaben zum „ABS“ als „Beschaffenheitsvereinbarung“ zu gelten haben. Fehlt später ein solches Ausstattungsmerkmal, begründet dies einen Sachmangel.
Der Käufer kann dann im Rahmen der Sachmängelhaftung Nacherfüllung verlangen oder nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, auch wenn der Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages davon abweicht Von einem privaten Kaufinteressenten kann nicht verlangt werden, bei einer Besichtigung oder Probefahrt festzustellen, ob die Internetangaben zutreffend sind.
Der Käufer muss sich deshalb auf die Angaben des Verkäufers verlassen können.
Auf vielen Gebrauchtwagenportalen muss ein Verkäufer nur noch „Häkchen“ setzen, wenn er das Fahrzeug im Detail beschreiben will. Dabei ist nach der dargestellten Rechtslage besondere Sorgfalt geboten.

Wer nach Alkoholgenuss sein Auto stehen lässt und stattdessen mit dem Fahrrad fährt, muss aufpassen.
Bei diesen meist kostenpflichtigen ‚Dienstleistungen‘ ist besondere Vorsicht geboten: Testamente können nicht ‚online‘ errichtet werden. Das deutsche Recht erlaubt Verfügungen von Todes wegen nur in drei Formen:
Nach einem Verkehrsunfall sollte in jedem Fall das Eintreffen der Polizei abgewartet werden. Das LG Saarbrücken (Urteil vom 01.10.20101 -3 S 75/10) entschied, dass ein Unfallfahrer, der nicht auf die Polizei wartet, den entstandenen Schaden am Ende selbst zu bezahlen hat, weil er eine vertragliche Obliegenheit verletzt hat.
Bei ausgeschaltetem Motor vor einer auf Rotlicht geschalteten Ampel darf mit dem Handy telephoniert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26.10.2011 –IV ZR 150/10) hat die umstrittene Stichtagsregelung bei der Reform des Erbrechts nichtehelicher Kinder bestätigt.
Oft ist es Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses, vielfach auch nur pure Technikbegeisterung.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.03.2011 (XII ZB 537/10) festgestellt, dass bei Vorliegen einer notariellen Vorsorgevollmacht die gerichtlich angeordnete Betreuung regelmäßig ausscheidet.
Auch Radfahrer sind „Fahrzeugführer“ im Sinne der StVO. Weithin unbekannt ist, dass auch das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten ist.