
Die Bürger der Europäischen Union haben ab sofort in 22 europäischen Ländern in der Sprache ihrer Wahl Zugang zu Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und sonstige „Schutzmaßnahmen“.
Die von den Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellte Website www.vulnerable-adults-europe.eu ist nunmehr im Internet verfügbar. Sie informiert über das in den 22 Mitgliedstaaten geltende Recht und liefert in drei Sprachen (DE, FR, EN) Antworten auf Fragen, die sich Rechtssuchende in Europa zu diesem Themenbereich stellen.
Dank des nutzerfreundlichen Aufbaus der Datenbank findet der Bürger schnell und einfach die gewünschten Informationen:
• Gibt es in einem Mitgliedstaat das Instrument der Vorsorgevollmacht?
• Gibt es in dem betreffenden Mitgliedstaat das Instrument der Patientenverfügung?
• Kann man in dem Mitgliedstaat mittels einer Betreuungsverfügung Einfluss auf die Person eines potentiell zu bestellenden Betreuers nehmen?
• Welche Stelle ist für die Bestellung eines Betreuers zuständig?
• Gibt es gesonderte Betreuer für die Lebensbereiche „Vermögensangelegenheiten“ und „Personensorge“?
• Welche Beschränkungen und Kontrollmechanismen gibt es in dem Mitgliedstaat?
• Welches Recht gilt in einem Mitgliedstaat bei grenzüberschreitenden Fällen?
Um jüngsten Entwicklungen der Rechtslage in Europa und den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Seite regelmäßig auf den neusten Stand gebracht.
Allein die registrierten Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (derzeit über 2,2 Mio.) lassen erahnen wie bedeutsam und praxisrelevant dieses sensible Thema im Hinblick auf grenzüberschreitende Fälle ist.
Das Projekt „Europäisches Vorsorge-Portal“ folgt den Vorbildern der Webseiten www.successions-europe.eu und www.coupleseurope.eu, die in 2010 bzw. 2012 mit Unterstützung der Europäischen Kommission eingerichtet wurden und sich bis dato durch enorme Nutzerzahlen auszeichnen.
Informieren Sie sich unter www.vulnerable-adults-europe.eu, DEM Europäischen Vorsorge-Portal!
Quelle: Bundesnotarkammer

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn bei diesen – wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 18. Februar 2015 – VIII ZR 186/14) mit der Frage beschäftigt, ob der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilien- und Bürohaus kündigen kann, wenn es im Treppenhaus durch Zigarettengerüche aus der Wohnung des rauchenden Mieters zu Beeinträchtigungen anderer Mieter kommt.Der 75-jährige Beklagte ist seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung der Klägerin in Düsseldorf. Die Klägerin hat das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise fristgemäß gekündigt, weil aus der Wohnung des Beklagten, der dort täglich 15 Zigaretten raucht, „Zigarettengestank“ in das Treppenhaus gelange.
Neues BGH-Urteil zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters.
Arbeitnehmer müssen weiterhin beweisen, wenn sie eine bessere Bewertung eine „3“ in ihrem Arbeitszeugnis haben wollen.
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13- seine Rechtsprechung noch einmal bestätigt, wonach das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem Kundenparkplatz eine Besitzstörung bzw. eine teilweise Besitzentziehung darstellt.
Gesetzliche Rauchverbote bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstossen nicht gegen die Vereinigungsfreiheit.
Wie wichtig die exakte Formulierung eines Testaments ist, zeigt einmal mehr eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.03.2014 (Az.: 15 W 136/13), in der sich das Gericht mit der Auslegung eines Ehegattentestaments zu befassen hatte.
Wird der Auftragnehmer mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragt, schuldet er einen funktionalen Erfolg, also die Herstellung eines trockenen und bewohnbaren Kellers.