Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Fritz-Bruno Scholz

Ein Schlusserbe wird regelmäßig kein Ersatzerbe Wie wichtig die exakte Formulierung eines Testaments ist, zeigt einmal mehr eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.03.2014 (Az.: 15 W 136/13), in der sich das Gericht mit der Auslegung eines Ehegattentestaments zu befassen hatte.

Urteile & Rechtstipps

finaWie wichtig die exakte Formulierung eines Testaments ist, zeigt einmal mehr eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.03.2014 (Az.: 15 W 136/13), in der sich das Gericht mit der Auslegung eines Ehegattentestaments zu befassen hatte.

Der nunmehr verstorbene Ehemann hatte gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 2005 ein Ehegattentestament errichtet, mit dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten.

Nach dem Tod beider Ehegatten sollten die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe sowie ein Neffe der Ehefrau zu gleichen Teilen erben. Der Ehemann verstarb zuerst, mit der Folge dass die Ehefrau alleinige Erbin geworden wäre.

Diese schlug jedoch die Erbschaft aus. Der Neffe der Ehefrau meinte nunmehr, gemeinsam mit der Tochter des Ehemannes kraft Testament als Ersatzerbe berufen zu sein. Die Tochter des Ehemanns hielt sich hingegen für die Alleinerbin.

Das OLG Hamm gab der Tochter Recht. Die Erbeinsetzung der Tochter und des Sohnes im Testament beziehe sich nur auf den Fall, dass beide Ehegatten verstorben seien (Schlusserbeneinsetzung), nicht jedoch auf den Fall, dass der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlage.

Es sei nicht davon auszugehen, dass mit der Benennung von Schlusserben auch die Berufung zu Ersatzerben gewollt gewesen sei. Daher greife die gesetzliche Erbfolge. Die Tochter des Ehemannes war als dessen einziger Abkömmling somit Alleinerbin. Der Beschluss des OLG Hamm befasst sich erneut mit einer Auslegungsfrage.

Da man den Verstorbenen nicht mehr nachträglich nach seinem Willen fragen kann, sind Auslegungsstreitigkeiten bei Testamenten häufig, insbesondere wenn das Testament eigenhändig verfasst wurde.

Lassen Sie sich bei der Verfassung Ihres letzten Willens daher unbedingt rechtlich beraten oder errichten Sie ein rechtssicheres notarielles Testament oder einen Erbvertrag.

Quelle: Bundesnotarkammer (www.testamentsregister.de)

1. Dezember 2014/von Fritz-Bruno Scholz
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Erbrecht.jpg 402 1030 Fritz-Bruno Scholz https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Fritz-Bruno Scholz2014-12-01 13:01:002018-07-03 16:29:18Ein Schlusserbe wird regelmäßig kein Ersatzerbe Wie wichtig die exakte Formulierung eines Testaments ist, zeigt einmal mehr eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.03.2014 (Az.: 15 W 136/13), in der sich das Gericht mit der Auslegung eines Ehegattentestaments zu befassen hatte.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Keine Helmpflicht für Radfahrer durch die Hintertür Link to: Keine Helmpflicht für Radfahrer durch die Hintertür Keine Helmpflicht für Radfahrer durch die Hintertür Link to: Rauchverbot höchstrichterlich bestätigt Link to: Rauchverbot höchstrichterlich bestätigt Rauchverbot höchstrichterlich bestätigt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen