Pflichtteilsverzicht ohne Notar? Möglich, aber nicht zu empfehlen
Ein Erbe kann auf seinen Pflichtteil verzichten. Ein solcher Verzicht muss vor Eintritt des Erbfalls in aller Regel notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Wie nun das Oberlandesgericht Koblenz (12 U 1681/20) entschieden hat, kann der Verzicht auch noch nach dem Eintritt des Erbfalls erklärt werden, und zwar über einen sog. „Erlassvertrag“ formfrei. Wer […]