Keine Bankgebühren bei Umfinanzierung BGH gegen Treuhandgebühren
Immobilien werden in der Regel über ein Bankdarlehen langfristig finanziert. Wer nach Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit eine Umfinanzierung vornehmen will, darf dafür nicht mit einer Extra-Gebühr belastet werden. Der Aufwand der Bank für einen Treuhandauftrag ist mit dem Zins abgegolten, entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.09.2019, Az. XI ZR 7/19). Der BGH erklärte solche Gebühren […]
