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Norbert Lühring

Zugang zu sozialen Netzwerkaccounts durch Erben Digitalen Lebensbereich selbst regeln

Allgemein

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks, der verurteilt worden ist, dem Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, diesen Erben die Möglichkeit einräumen muss, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich – mit Ausnahme einer aktiven Nutzung – darin so „bewegen“ zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte (Beschluss vom 27. August 2020 – III ZB 30/20).

Wir empfehlen, sowohl in der General- und Vorsorgevollmacht, als auch im Testament einen speziellen Passus zum digitalen Lebensbereich bzw. zum digitalen Nachlass aufzunehmen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den Betreibern von sozialen Netzwerken von vornherein auszuschließen.

14. September 2020/von Norbert Lühring
Schlagworte: digital, Generalvollmacht, Lebensbereich, Netzwerk, sozial, Testament, Vollmacht, Vorsorgevollmacht
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https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/10/SLP_News_Notariat.jpg 402 1030 Norbert Lühring https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Norbert Lühring2020-09-14 17:19:012020-09-14 17:19:01Zugang zu sozialen Netzwerkaccounts durch Erben Digitalen Lebensbereich selbst regeln
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