Neues Urteil zur Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht kann nicht auf gerichtliche Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verzichtet werden.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. Juni 2015, 2 BvR 1967/12) hat entschieden, dass das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Im […]
