
Höherer Grundfreibetrag greift
Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert im April 2013 erstmals von dem zu Jahresbeginn erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8.004 Euro auf 8.130 Euro macht sich wegen Verzögerungen bei der Umsetzung aber erst von April 2013 an auf dem Lohnzettel bemerkbar, zudem eher bescheiden: Nach Angaben des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner ist mit Entlastungen von – je nach Steuerklasse – monatlich 1,67 Euro bis 4,80 Euro zu rechnen. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie für vier Monate fällig wird.
Falschparker müssen mehr zahlen
Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen – wenn sie denn erwischt werden – lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.
Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten
Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet für Radfahrer künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt 10 Euro. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.
Zusätzliche Schilder im Straßenverkehr
Die Straßenverkehrsordnung gestattet neue Schilder: Etwa ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Neue Schilder gibt es auch zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen – ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder – wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang – entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.
Neue «aufsuchende zahnärztliche Betreuung»
Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis – der Zahnarzt kommt zu ihnen. Die zusätzliche Vergütung für die «aufsuchende zahnärztliche Betreuung» immobiler Patienten trägt die Krankenkasse. Einkalkuliert sind dafür 20 Millionen Euro im Jahr.
Zentraler Gerichtsstand für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz
Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden künftig von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt. Bislang gab es für diese Verfahren keinen zentralen Gerichtsstand. In der Regel war die Justiz des Ortes zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat. Im Auslandseinsatz sind derzeit rund 6.600 deutsche Soldatinnen und Soldaten.
(Quelle: beck-aktuell)

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 15. November 2012 (I ZR 74/12 – Morpheus) entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 19. Dezember 2012 – VIII ZR 152/12- mit der Frage befasst, ob die Miete bei einer Zunahme des Verkehrslärms gemindert werden kann.
Die Streupflicht ist ein Dauerthema bei den Gerichten. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Grundsatzentscheidung verkündet.
Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und eine Heimunterbringung ansteht, reicht das eigene Einkommen der Eltern häufig nicht aus, um die Kosten zu decken. Nach dem Gesetz können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, wie eine aktuelle Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt.
Wer früher ein Formular brauchte, musste lange suchen. Heute wird mal eben schnell „gegoogelt“ und das vermeintlich passende Dokument heruntergeladen. Im Internet finden sich für alle Lebenssachverhalte scheinbar hilfreiche Formulare. Doch Vorsicht: Einer juristischen Überprüfung halten sie nicht immer stand.
Wer eine offene Forderung gegen einen anderen hat, muss auch in diesem Jahr wieder an die drohende Verjährung denken. Insbesondere bei Forderungen, die im Laufe des Jahres 2008 entstanden sind, läuft die Verjährungsfrist in vielen Fällen am 31. Dezember 2011 ab.