Wer nach Alkoholgenuss sein Auto stehen lässt und stattdessen mit dem Fahrrad fährt, muss aufpassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Mai 2008 (Az.: BVerwG 3 C 32.07) entschieden, dass auch einem Fahrradfahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille am Straßenverkehr teilnimmt.
Der Betroffene war mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2 Promille auf seinem Fahrrad angetroffen worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte von ihm die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU, im Volksmund „Idiotentest“).
Da der Betroffene ein ihn positives Gutachten nicht präsentieren konnte, wurde ihm die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge von seiner Fahrerlaubnisbehörde wegen Ungeeignetheit entzogen. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschied, weil auf Grund der hohen Alkoholisierung von deutlich normabweichenden Trinkgewohnheiten und einer ungewöhnlichen Giftfestigkeit ausgegangen werden muss.
Eine solche Alkoholgewöhnung gehe mit einem erhöhten Gefährdungspotential einher. Alkoholgenuss in dieser konzentrierten Form führe zur Unfähigkeit, seinen eigenen Alkoholisierungsgrad und das dadurch entstehende Verkehrsrisiko zutreffend einzuschätzen.
Wer sein Trinkverhalten nicht stabil ändere und dies nicht durch ein entsprechendes MPU-Gutachten nachweisen kann, darf keine neue Fahrerlaubnis erhalten, auch wenn die zu Grunde liegende Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad erfolgte.

Bei diesen meist kostenpflichtigen ‚Dienstleistungen‘ ist besondere Vorsicht geboten: Testamente können nicht ‚online‘ errichtet werden. Das deutsche Recht erlaubt Verfügungen von Todes wegen nur in drei Formen:
Nach einem Verkehrsunfall sollte in jedem Fall das Eintreffen der Polizei abgewartet werden. Das LG Saarbrücken (Urteil vom 01.10.20101 -3 S 75/10) entschied, dass ein Unfallfahrer, der nicht auf die Polizei wartet, den entstandenen Schaden am Ende selbst zu bezahlen hat, weil er eine vertragliche Obliegenheit verletzt hat.
Bei ausgeschaltetem Motor vor einer auf Rotlicht geschalteten Ampel darf mit dem Handy telephoniert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26.10.2011 –IV ZR 150/10) hat die umstrittene Stichtagsregelung bei der Reform des Erbrechts nichtehelicher Kinder bestätigt.
Oft ist es Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses, vielfach auch nur pure Technikbegeisterung.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.03.2011 (XII ZB 537/10) festgestellt, dass bei Vorliegen einer notariellen Vorsorgevollmacht die gerichtlich angeordnete Betreuung regelmäßig ausscheidet.
Auch Radfahrer sind „Fahrzeugführer“ im Sinne der StVO. Weithin unbekannt ist, dass auch das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten ist.
Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 12.10.2011 zu entscheiden. Es ging konkret darum, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.