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Nils Hölschermann

Telefonieren beim Fahrradfahren kostet 25 Euro Auch Radfahrer sind „Fahrzeugführer“ im Sinne der StVO. Weithin unbekannt ist, dass auch das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten ist.

Urteile & Rechtstipps

finaAuch Radfahrer sind „Fahrzeugführer“ im Sinne der StVO. Weithin unbekannt ist, dass auch das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten ist.

Radfahren verbucht in Deutschland starke Zuwächse. Viele Bürger benutzen das Rad als Sportgerät, andere nutzen es als alternatives Transportmittel.
Fahrradfahrer müssen sich daher ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an allgemeine Verkehrsregeln halten. Das Rotlicht der Ampel ist auch von ihnen zu beachten, ebenso das Telefonierverbot während der Fahrt.
Wer mobil auf dem Fahrrad telefonieren will, muss anhalten und sein Gespräch beenden, bevor die Fahrt fortgesetzt wird. Wer während der Fahrt auf seinem Rad telefonierend festgestellt wird, muss gem. § 23 StVO mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Kommt es zu einem Unfall, kann daraus sehr schnell auch ein teures Strafverfahren werden, ganz abgesehen von möglichen Schadenersatzpflichten. Zum Telefonieren muss in der Regel eine Hand vom Lenker genommen werden und durch die Bedienung des Handys kann es leicht zu einem Unfall kommen.

14. Oktober 2011/von Nils Hölschermann
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