Scheidung und Testament Ehegattentestament kann bei Scheidung unwirksam werden - muss aber nicht
Nach § 2077 BGB wird ein Ehegattentestament („Berliner Testament“) unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wo ein in Scheidung lebender Ehegatte nach dem Ableben des anderen Ehegatten versucht, ein Schlupfloch zu […]
