Erbrecht: „Berliner Testament“ Testamente müssen klar formuliert sein!
Wenn ein Ehegatte in einem Einzeltestament „Erbschaft gemäß Berliner Testament“ formuliert, so ist dies keine ausreichende Erbeinsetzung zugunsten des anderen Ehegatten, denn es kann nicht eindeutig festgestellt werden, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit der Verwendung dieses Begriffs verbunden hat. Zwar hat sich für die gegenseitige Einsetzung von Eheleuten der Begriff „Berliner Testament“ eingebürgert, jedoch […]
