Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Norbert Lühring

Ewiges Leben im Netz: Was passiert nach dem Tod mit meinem Facebook-Account? In unserer virtuellen Welt wird es in Zukunft kaum noch Sterbefälle ohne „digitalen Nachlass“ geben.

Allgemein

finaIn unserer virtuellen Welt wird es in Zukunft kaum noch Sterbefälle ohne „digitalen Nachlass“ geben.

Die meisten Verstorbenen hinterlassen eine Vielzahl an Daten auf ihren Rechnern und Accounts im Netz – vom Email-Postfach, Zugang zu Social-Network-Plattformen bis hin zum Amazon-Nutzerkonto.

Doch was passiert mit dem virtuellen Nachlass? Auch nach dem Tod bleiben sämtliche Internet-Aktivitäten erst einmal bestehen: Email-Postfächer laufen voll, gestartete Ebay-Auktionen gehen weiter und das Xing-Profil preist unverändert den beruflichen Werdegang an.Wie aber kommen Erben an all die Passwörter? Und an wen dürfen Zugangsdaten herausgegeben werden? Rechtssicherheit durch gesetzliche Regelungen gibt es bisher kaum. Abhilfe können Sie durch klare Regelungen im Testament, der Vorsorgevollmacht und Hinterlegung von Passwörtern schaffen.

„Grundsätzlich geht auch der digitale Nachlass mit dem Tod eines Menschen auf dessen Erben über“, erklärt Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. „Dies gilt jedenfalls für das digitale Vermögen, wie das Eigentum an der Hardware, gespeicherte Dateien sowie Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Providern.“

Digitale Liebes-Emails und sonstige höchstpersönliche Positionen bzw. Daten sind dagegen nicht vererblich. „Denn jeder Mensch hat einen Anspruch auf den Schutz seiner Persönlichkeit, auch über den Tod hinaus“, so Dr. Meininghaus. Doch wer entscheidet, welche Emails einen geschäftlichen Inhalt haben oder höchstpersönlicher Natur sind? Und wie wirkt das Fernmeldegeheimnis und Datenschutzrecht, wenn es darum geht, welche Informationen Provider herausgeben dürfen?

„Gerade in diesem Bereich ist die Rechtslage derzeit hochgradig umstritten, was zu enormer Rechtsunsicherheit bei Erben und Internetdienstleistern führt“, weiß Dr. Meininghaus. „Im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis wird zum Teil vertreten, dass Emails und Daten, die durch den Verstorbenen selbst noch nicht vom Server abgerufen worden sind, nicht an die Erben gegeben werden dürfen“, erklärt Dr. Meininghaus.

Es verwundert daher nicht, dass Provider derzeit die unterschiedlichsten Lösungswege für die digitale Nachlassregelung parat halten: Manche teilen dem Erben gegen Vorlage eines Erbnachweises – entweder Erbschein oder notarielles Testament – die Zugangsdaten mit, andere löschen bzw. sperren den Zugang im Erbfall automatisch bei monatelanger Inaktivität. Einheitliche Regelungen wie bei der Legitimation von Erben gegenüber Banken sucht man vergeblich.

„Allen Bürgern kann daher nur empfohlen werden, rechtzeitig selbst Vorsorge zu treffen“, rät Dr. Meininghaus. „Im Testament können bei Bedarf Regelungen zur Nachfolge in den digitalen Nachlass aufgenommen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, an einen Vorsorgebevollmächtigten konkrete Aufträge im Hinblick auf die Sichtung von Dateien zu geben.“ In Kombination dazu empfiehlt sich ein Hinweis auf eine Listung aller Zugangsdaten, die möglichst sicher aufbewahrt werden sollte.

Die Aufführung im Testament selbst ist aufgrund der regelmäßigen Aktualisierung der Passwörter nicht zweckmäßig. „Achten Sie auch darauf, dass der Berechtigte einen möglichst schnellen Zugriff auf den digitalen Nachlass erhält, damit er Online-Vertragsbeziehungen unter Einhaltung von Kündigungsfristen abwickeln kann und auch sonstigen Pflichten, wie z.B. der Änderung des Impressums bei einer Homepage innerhalb einer sechswöchigen Frist, nachkommen kann“, empfiehlt Dr. Meininghaus.

Herausgeber: Presseverbund Bayern/RhNotK/HH/Koblenz/Pfalz auf www.bnotk.de

15. Mai 2015/von Norbert Lühring
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Internetrecht-Wettbewerbsrecht.jpg 402 1030 Norbert Lühring https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Norbert Lühring2015-05-15 14:38:002018-07-03 16:06:28Ewiges Leben im Netz: Was passiert nach dem Tod mit meinem Facebook-Account? In unserer virtuellen Welt wird es in Zukunft kaum noch Sterbefälle ohne „digitalen Nachlass“ geben.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Gewerbepark A1 in Oyten gestartet Link to: Gewerbepark A1 in Oyten gestartet Gewerbepark A1 in Oyten gestartet Link to: Zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus Link to: Zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus Zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen