Zahl der Vorsorgevollmachten steigt weiter an Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde.

finaImmer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind derzeit rund 2,2 Millionen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 wurden mehr Vollmachten in das Register aufgenommen als in den Jahren 2005 und 2006 zusammen.

„Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema Vorsorge im Bewusstsein der Bevölkerung angekommen ist“, sagt Timm Starke, Präsident der Bundesnotarkammer.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson alle erforderlichen Entscheidungen trifft, wenn er selbst wegen Krankheit, Alters oder eines Unfalls nicht mehr handeln kann.

Ist dagegen keine Vorsorgevollmacht erteilt, entscheidet im Regelfall ein vom Gericht bestellter Betreuer.

 

Vorsorgevollmachten sind keine Frage des Alters

Entgegen einem verbreiteten Vorurteil sind Vorsorgevollmachten keine Frage des Alters.

„Jedes junge Paar sollte spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten“, so Starke. Denn wenn einem der Partner etwas zustößt, so muss der andere in der Lage sein, die Darlehensverträge mit der Bank zu ändern oder im Notfall die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne Vollmacht geht das nicht.

Denn selbst Eheleute sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.

 

90% der registrierten Vollmachten sind notariell

90% der im Zentralen Vorsorgeregister registrierten Vollmachten wurden vor einem Notar errichtet. Starke erklärt dies damit, dass notariell beurkundete Vollmachten besonders rechtssicher seien und gegenüber privatschriftlichen oder nur beglaubigten Vollmachten erhebliche Vorteile aufwiesen.

„Der Notar stellt bei Beurkundung nicht nur die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest, sondern belehrt auch über die rechtliche Tragweite der Vollmacht und kann diese entsprechend den Wünschen der Mandanten individuell gestalten“, so Starke.

Wer Immobilien besitzt, die verwaltet werden müssen oder gar ein Unternehmen, sollte ohnehin zum Notar. Denn eine privatschriftliche Vollmacht reicht nicht aus, um etwa eine Immobilie zu verkaufen oder auch nur eine für die Bank noch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen.

Geht die Vollmacht verloren, kann der Notar im Notfall weitere Ausfertigungen erteilen.

 

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgt für Sicherheit

Damit eine Vorsorgeurkunde im Ernstfall auch aufgefunden und der Bevollmächtigte kontaktiert werden kann, sollte sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Die Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor ein Betreuer bestellt wird. Durchschnittlich gibt es monatlich ca. 20.000 solcher elektronischer Abfragen durch die Gerichte. Allein im laufenden Jahr 2013 konnten dadurch bereits rund 14.000 unnötige Betreuerbestellungen verhindert werden.

 

Überlegungen zu einem weiteren Ausbau des Vorsorgeregisters

Um das Vorsorgeregister noch bürgernäher und im medizinischen Notfall effizienter zu gestalten, gibt es derzeit Überlegungen, in gewissem Umfang auch Ärzten ein unmittelbares Einsichtsrecht in das Vorsorgeregister zu gewähren.

„Vor allem Krankenhausärzte haben ein starkes Interesse daran, schnell und sicher Informationen darüber zu erhalten, ob eine Patientenverfügung existiert und wer berechtigt ist, für den Patienten zu entscheiden. Häufig entscheiden hier wenige Stunden“, meint Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters.

Die Bundesnotarkammer befinde sich daher mit der Bundesärztekammer und dem Bundesministerium der Justiz im Gespräch, ob und wie das Zentrale Vorsorgeregister sinnvoll erweitert werden kann, um Ärzten im Notfall schnell die erforderlichen Informationen zu verschaffen.

Herausgeber: Bundesnotarkammer