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Norbert Lühring

Neue Regeln zur Baubeschreibung bei Bauträgerverträgen

Allgemein

Ab 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die Baubeschreibung, die die wesentlichen Eigenschaften der neu zu errichtenden Immobilie enthält, hat nun einen gesetzlich festgelegten Mindestumfang. Ist die Baubeschreibung unvollständig oder nicht transparent, sind die inhaltlichen Lücken durch Werbeaussagen, Verkaufsprospekte oder die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände auszufüllen, und zwar zu Lasten des Bauträgers.

Das können z. B. Werbefilme, Modelle oder Vergleichsobjekte des Bauträgers oder Aussagen von Vermittlern etwa zur Lage oder zur Wohnungsgröße sein. Bauträgern ist daher sehr zu empfehlen, in der Baubeschreibung auf eine exakte und korrekte Darstellung der zu erbringenden Bauleistung zu achten. Verbraucher sollten bei Unklarheiten künftig genau nachfragen. Klare Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind für beide Seiten besser als spätere Streitigkeiten vor Gericht.

18. Januar 2018/von Norbert Lühring
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Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

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