Ausgleichsanspruch bei „wildem Streik“ des Flugpersonals Europäischer Gerichtshof (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.)
Ein „wilder Streik“, hier die massenhafte Krankmeldung des Flugpersonals, der als Reaktion auf überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt grundsätzlich keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar. Die Fluggesellschaft ist nicht berechtigt, sich von ihrer Zahlungsverpflichtung einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung zu lösen. Diese Risiken sind Bestandteil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. Grundsätzlich müssen […]