Härtegründe bei der fristlosen Kündigung im Wohnraummietverhältnis Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt sich in einer aktuellen Entscheidung mit den persönlichen Härtegründen einer fristlosen Kündigung auseinander
Sachverhalt: Eine 97-jährige Mieterin hatte neben einer Dreizimmerwohnung auch eine Einzimmerwohnung auf derselben Etage angemietet. Die Mieterin bewohnt die Dreizimmerwohnung und steht aufgrund einer Demenzerkrankung unter Betreuung. Der Betreuer wohnt in der Einzimmerwohnung und pflegt die Mieterin. 2015 wandte sich der Betreuer mit mehreren Schreiben an die Hausverwaltung und äußerte grobe Beleidigungen gegenüber der Vermieterin. […]