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Norbert Lühring

Der Notar als Tatortreiniger! Vorlasten im Grundbuch

Urteile & Rechtstipps
Ist die Traumimmobilie gefunden, beginnt meist erst die eigentliche Arbeit.

Während sich die Vertragsparteien um die tatsächlichen Gegebenheiten wie den Zustand der Immobilie kümmern, klärt der Notar die „rechtliche Beschaffenheit“ des Grundstücks.

„Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran“, weiß Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. In der Regel möchte der Käufer das Grundstück frei von Rechten Dritter erwerben.

Die sogenannte Lastenfreistellung, also die Organisation der Löschung von eingetragenen Rechten im Zuge der Grundstücksübertragung, gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Notars. (…)

Quelle: Rheinische Notarkammer

19. September 2019/von Norbert Lühring
Schlagworte: Grundbuch, Lasten, Notar
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