Anmietung von Büroräumen durch eine GmbH Die Anmietung von Büroräumen durch eine GmbH begründet stets ein Geschäftsraummietverhältnis

Mietet eine juristische Person, hier eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Büroräume an, ist stets ein Geschäftsraummietverhältnis anzunehmen. Dieses gilt selbst dann, wenn es gestattet worden wäre, Räume weiterzuvermieten oder Mitarbeitern des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Eine juristische Person kann Räumlichkeiten grundsätzlich selbst nicht zu Wohnzwecken verwenden.

 

(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015 – 25 O 119/15)