Widerruf von Vorsorgevollmachten Was ist zu beachten?
Vorsorgevollmachten, auch wenn sie notariell beurkundet sind, können jederzeit frei widerrufen werden. Eine neue notarielle Urkunde muss hierfür nicht unbedingt aufgesetzt werden. Die Beratung durch einen Notar ist allerdings sinnvoll, denn in aller Regel sollte der Widerruf einer bestehenden Vollmacht mit der Erteilung einer neuen Vollmacht an eine oder mehrere Vertrauenspersonen verknüpft werden. Der Widerruf […]
