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Norbert Lühring

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Schutzmaßnahmen in 22 europäischen Ländern Europäisches Vorsorge-Portal geht unter www.vulnerable-adults-europe.eu an den Start

Allgemein

finaEuropäisches Vorsorge-Portal geht unter www.vulnerable-adults-europe.eu an den Start

Die Bürger der Europäischen Union haben ab sofort in 22 europäischen Ländern in der Sprache ihrer Wahl Zugang zu Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und sonstige „Schutzmaßnahmen“.

Die von den Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellte Website www.vulnerable-adults-europe.eu ist nunmehr im Internet verfügbar. Sie informiert über das in den 22 Mitgliedstaaten geltende Recht und liefert in drei Sprachen (DE, FR, EN) Antworten auf Fragen, die sich Rechtssuchende in Europa zu diesem Themenbereich stellen.

Dank des nutzerfreundlichen Aufbaus der Datenbank findet der Bürger schnell und einfach die gewünschten Informationen:

• Gibt es in einem Mitgliedstaat das Instrument der Vorsorgevollmacht?

• Gibt es in dem betreffenden Mitgliedstaat das Instrument der Patientenverfügung?

• Kann man in dem Mitgliedstaat mittels einer Betreuungsverfügung Einfluss auf die Person eines potentiell zu bestellenden Betreuers nehmen?

• Welche Stelle ist für die Bestellung eines Betreuers zuständig?

• Gibt es gesonderte Betreuer für die Lebensbereiche „Vermögensangelegenheiten“ und „Personensorge“?

• Welche Beschränkungen und Kontrollmechanismen gibt es in dem Mitgliedstaat?

• Welches Recht gilt in einem Mitgliedstaat bei grenzüberschreitenden Fällen?

Um jüngsten Entwicklungen der Rechtslage in Europa und den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Seite regelmäßig auf den neusten Stand gebracht.

Allein die registrierten Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (derzeit über 2,2 Mio.) lassen erahnen wie bedeutsam und praxisrelevant dieses sensible Thema im Hinblick auf grenzüberschreitende Fälle ist.

Das Projekt „Europäisches Vorsorge-Portal“ folgt den Vorbildern der Webseiten www.successions-europe.eu und www.coupleseurope.eu, die in 2010 bzw. 2012 mit Unterstützung der Europäischen Kommission eingerichtet wurden und sich bis dato durch enorme Nutzerzahlen auszeichnen.

Informieren Sie sich unter www.vulnerable-adults-europe.eu, DEM Europäischen Vorsorge-Portal!

Quelle: Bundesnotarkammer

9. Mai 2014/von Norbert Lühring
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