Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Annette von Wiedebach

Lohnt sich Schwarzarbeit? Brauchen Sie eine Rechnung? Können wir das nicht „auch so“ machen? Diese Fragen werden vor einer Auftragsvergabe immer offener gestellt und gemeint ist stets das Erbringen von Bauleistungen ohne Rechnung, also Schwarzarbeit.

Allgemein

finaBrauchen Sie eine Rechnung? Können wir das nicht „auch so“ machen? Diese Fragen werden vor einer Auftragsvergabe immer offener gestellt und gemeint ist stets das Erbringen von Bauleistungen ohne Rechnung, also Schwarzarbeit.

Schwarzarbeit hat in Zeiten ständig steigender Steuern und Abgaben Hochkonjunktur. Alle Beteiligten wissen dabei, dass sie Geld- oder Haftstrafen und hohe Bußgelder riskieren. Dennoch ist ein Unrechtsbewusstsein so gut wie nicht vorhanden.

Unkenntnis besteht dagegen häufig über die zivilrechtlichen Ansprüche der „Vertragsparteien“ untereinander, wenn es zu „Leistungsstörungen“ kommt.

Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 5 U 248/08) hatte erst kürzlich wieder über einen Vertrag zu richten, der wegen Verstoßes gegen das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ nichtig ist. Der Auftraggeber zahlte einfach die vereinbarte Vergütung für die schwarz erbrachten Bauleistungen nicht. Vor Gericht berief er sich auf die Nichtigkeit des Vertrages. Die erbrachten Bauleistungen wollte er natürlich behalten.

Ohne Erfolg. Das OLG verurteilte den Auftraggeber wie schon zuvor das Landgericht Hamburg zur vollen Zahlung. Der Vertrag sei zwar als nichtig anzusehen. Den Beteiligten ist es aber regelmäßig nach „Treu und Glauben“ nicht erlaubt, sich auf diese Nichtigkeit zu berufen.

Das sahen die Gerichte vor nicht allzu langer Zeit noch ganz anders. Bei Schwarzarbeit gab es in der Vergangenheit überhaupt keine Ansprüche untereinander. Der vereinbarte Lohn konnte nicht eingeklagt werden, der Kunde hatte keine Rechte bei Mängeln. Die Beteiligten wurden ganz bewusst auch zivilrechtlich für ihr Handeln „bestraft“.

Der Bundesgerichtshof leitete erst vor wenigen Jahren eine radikale Kehrtwende ein. Nunmehr bleiben bei einer „Ohne-Rechnung-Abrede“, wie Schwarzarbeit im Juristendeutsch jetzt vornehm genannt wird, die Grundregeln des Werkvertragsrechts in Kraft. Der Auftraggeber muss die vereinbarte Vergütung bezahlen und der Unternehmer hat für die Mängelfreiheit seiner Bauleistungen voll zu haften. Alle gegenseitigen Ansprüche sind vor Gericht einklagbar.

Zu Unrecht wurde der BGH dafür als Förderer der Schwarzarbeit beschimpft. Denn Schwarzarbeit ist auch weiterhin verboten. Mit seiner Rechtsprechungsänderung wollten die Bundesrichter lediglich den schwarz arbeitenden Unternehmer, der schon keine Steuern an den Staat abführt, nicht auch noch mit dem Wegfall von Gewährleistungspflichten „belohnen“.

Riskant bleibt die „Ohne-Rechnung-Abrede“ aber auch weiterhin. Kommt ein solcher Fall vor Gericht, landen die Akten nicht selten bei anderen staatlichen Behörden wie Steuerfahndung oder Zoll. Wer ohne Rechnung beauftragt, erhält in der Regel auch keine Quittung. Flattert dem Auftraggeber dann plötzlich doch noch eine offizielle Rechnung über erbrachte Bauleistungen ins Haus, kann er häufig nicht nachweisen, schon bar bezahlt zu haben. Mitunter zahlt er dann für eine und dieselbe Bauleistung zweimal.

Wer Handwerkerleistungen gegen ordentliche Rechnung erbringen lässt, kann für jedes Jahr bis zu 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 3.000 Euro – steuerlich abziehen. Das ergibt eine Steuerentlastung von bis zu 600 Euro pro Jahr und wiegt oft die Ersparnis bei „Ohne-Rechnung-Abreden“ mehr als auf.

30. Juni 2011/von Annette von Wiedebach
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Arbeitsrecht.jpg 402 1030 Annette von Wiedebach https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Annette von Wiedebach2011-06-30 11:13:002018-07-04 15:01:30Lohnt sich Schwarzarbeit? Brauchen Sie eine Rechnung? Können wir das nicht „auch so“ machen? Diese Fragen werden vor einer Auftragsvergabe immer offener gestellt und gemeint ist stets das Erbringen von Bauleistungen ohne Rechnung, also Schwarzarbeit.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung Link to: Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung Link to: Kein Geld verschenken nach einem Verkehrsunfall Link to: Kein Geld verschenken nach einem Verkehrsunfall Kein Geld verschenken nach einem Verkehrsunfall
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen