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Nils Hölschermann

Der Restwert in der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen Der Restwert ist der Wert, den der Geschädigte auf dem allgemeinen, für ihn zugänglichen, also regionalen Gebrauchtwagenmarkt bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für sein verunfalltes Kfz erzielen kann

Urteile & Rechtstipps

Der Restwert in der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

Häufig verweigern Haftpflichtversicherungen bei der Regulierung den angegebenen Restwerterlös aus dem Sachverständigengutachten, da im Internet ein KFZ-Händler gefunden werden konnte, der einen weit höheren Restwert zahlen würde. Der Geschädigte muss sich den erhöhten Restwert jedoch nur anrechnen lassen, wenn er diese Art der Verwertung ohne weiteres hätte wahrnehmen können und ihm dies zumutbar gewesen war.

Für den Geschädigten ergibt sich daraus ein geringerer Erstattungsbetrag. Der Restwert ist von dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Abzug zu bringen, so dass sich der zu zahlende Betrag der Haftpflichtversicherung an den Geschädigten insgesamt verringert.

10. Mai 2016/von Nils Hölschermann
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