Elektronische Präsenzbeurkundung Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf

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Notarinnen und Notaren dürfen seit dem 29.12.2025 notarielle Urkunden -bis auf wenige Ausnahmen- auch in einem elektronischen Präsenzverfahren errichten.

Dabei sind die Urkundsbeteiligten bei der Beurkundung persönlich anwesend, die Urkunde selbst wird jedoch originär elektronisch errichtet und von den Beteiligten elektronisch unterzeichnet.

Eine elektronisch errichtete Urkunde ermöglicht die medienbruchfreie Weiterverarbeitung und beschleunigt das Verfahren.

Die Beurkundungsräume unserer Kanzlei verfügen über die dafür erforderliche Technik.

Nehmen Sie bei uns an der fortschreitenden Digitalisierung des deutschen Notariats persönlich teil.

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