Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Nils Hölschermann

BGH zum Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts Nach § 21a Abs. 1 StVO müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich angelegt sein.

Urteile & Rechtstipps

finaNach § 21a Abs. 1 StVO müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich angelegt sein.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann hinsichtlich unfallbedingter Körperschäden zu einer Haftungskürzung wegen Mitverursachung führen.

Wenn sich ein Autofahrer nach einem Unfall abschnallt und danach durch ein weiteres auffahrendes Fahrzeug verletzt wird, darf die Versicherung die Leistung nicht deshalb kürzen, weil der Geschädigte bei dem „Zweitunfall“ nicht mehr angeschnallt war.

Nachdem es zum „Erstunfall“ gekommen war, war der Geschädigte nicht nur berechtigt, den Gurt zu lösen, um sein Fahrzeug verlassen und sich in Sicherheit bringen zu können, sondern gem. § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO sogar dazu verpflichtet, nämlich u.a. um die Unfallstelle sichern zu können.

Ihm kann deshalb nicht angelastet werden, unangeschnallt gewesen zu sein, als sich der Zweitunfall ereignete.

Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28. Februar 2012 (VI ZR 10/11) nunmehr ausdrücklich klargestellt.

1. Mai 2012/von Nils Hölschermann
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Strafrecht-Ordnungswidrigkeiten.jpg 402 1030 Nils Hölschermann https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Nils Hölschermann2012-05-01 13:16:002018-07-04 14:26:30BGH zum Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts Nach § 21a Abs. 1 StVO müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich angelegt sein.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Wer muß im Prozeß den Mietmangel darlegen? Link to: Wer muß im Prozeß den Mietmangel darlegen? Wer muß im Prozeß den Mietmangel darlegen? Link to: Vortrag: Die Rechte der Frauen Link to: Vortrag: Die Rechte der Frauen Vortrag: Die Rechte der Frauen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen