Fachanwaltslehrgang im Erbrecht bestanden! Wir gratulieren Frau Rechtsanwältin Annette von Wiedebach zum bestandenen Fachanwaltslehrgang im Erbrecht.

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finaWir gratulieren Frau Rechtsanwältin Annette von Wiedebach zum bestandenen Fachanwaltslehrgang im Erbrecht.

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Bewerber besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Die liegen nach der Fachanwaltsordnung vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wir gratulieren Frau Rechtsanwältin von Wiedebach zum diesem Erfolg.