Mobiltelefon im Auto Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Verbot

Danach darf ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Das ist nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Das Verbot betrifft jede bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, also neben dem Telefonieren auch den Abruf von Navigationsdaten. § 23 Abs. 1a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer auch dann, wenn er ein Mobiltelefon benutze, beide Hände frei hat, um die „Fahraufgabe“ zu bewältigen.
Dementsprechend fällt auch der Einsatz des Mobiltelefons für Abfragen über das Internet o.ä. unter das gesetzliche Verbot.



