Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Nils Hölschermann

Wohnungsräumung erleichtert Zwangsräumungen von Wohnungen können den Eigentümer schnell in den Ruin treiben. Es geht aber auch preiswerter.

Urteile & Rechtstipps

finaZwangsräumungen von Wohnungen können den Eigentümer schnell in den Ruin treiben. Es geht aber auch preiswerter.

Bei einer „normalen“ Zwangsräumung setzt der Gerichtsvollzieher als anzufordernden Vorschuss etwa 1000 Euro für jeden zu räumenden Raum an. Diesen Betrag hat der Gläubiger als Vorschuss zu leisten. Der Gerichtsvollzieher muss schließlich eine Spedition mitsamt Helfern beauftragen und vorsorglich einen Lagerplatz anmieten. Zusätzlich zu den in der Regel über Monate nicht gezahlten Mieten muss der Eigentümer also tief in die eigene Tasche greifen.
Das wenig bekannte „Berliner Modell“ ist dagegen eine wirkungsvolle Methode zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen. Der Vermieter kann die Kosten für den Abtransport des Hausrats eines gekündigten Mieters einsparen, wenn er sein Vermieterpfandrecht an den Sachen des Mieters geltend macht und die Vollstreckung aus dem Räumungsurteil darauf beschränkt, dass der Mieter die Wohnung räumt und der Vermieter hieran neuen Besitz erhält. Das hat der Bundesgerichtshofs (Az.: I ZB 45/05) zu Gunsten des Vermieters entschieden.
Der Gläubiger hat nach der Übergabe der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher die Sachen des Mieters lediglich zu verwahren. Er muss sie nur herausgeben, wenn sie unpfändbar sind oder er darf sie verwerten, wenn sie der Pfändung unterliegen. In jedem Fall reduziert sich der vom Vermieter an den Gerichtsvollzieher zu zahlende Vorschuss von mehreren tausend Euro auf einen überschaubaren Betrag. Diese Kosten beinhalten nur noch die Vollstreckungsgebühren und die Kosten für den Schlüsseldienst.
Der Name „Berliner Modell“ stammt von den Berliner Gerichten. Dort ist die diese besondere Ausprägung auf Grund der städtischen Strukturen (finanzschwache Mieter und hoher Leerstand) als Abwehrmaßnahme gegen das so genannte „Mietnomadentum“ seit langer Zeit üblich.
Durch die BGH-Entscheidung ist die „Berliner Räumung“ nunmehr auch im hiesigen Bereich anwendbar.

1. Oktober 2011/von Nils Hölschermann
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Mietrecht-Wohnungseigentumsrecht.jpg 402 1030 Nils Hölschermann https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Nils Hölschermann2011-10-01 11:03:002018-07-04 14:53:34Wohnungsräumung erleichtert Zwangsräumungen von Wohnungen können den Eigentümer schnell in den Ruin treiben. Es geht aber auch preiswerter.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Wenn Richter drohen … Link to: Wenn Richter drohen … Wenn Richter drohen … Link to: Streitschlichtung mit Astschere und Säge statt mit Paragrafen Link to: Streitschlichtung mit Astschere und Säge statt mit Paragrafen Streitschlichtung mit Astschere und Säge statt mit Paragrafen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen