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Nils Hölschermann

Neue Gesetze zum April 2013 Example

Urteile & Rechtstipps

finaZum 01.04.2013 müssen sich Millionen von Bundesbürgern wieder auf gesetzliche Änderungen einstellen: Steuerzahler auf durchaus positive, Verkehrssünder auf finanziell eher belastende. Unter anderem werden die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit nach mehr als 20 Jahren angehoben und Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden künftig von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt.

Höherer Grundfreibetrag greift

Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert im April 2013 erstmals von dem zu Jahresbeginn erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8.004 Euro auf 8.130 Euro macht sich wegen Verzögerungen bei der Umsetzung aber erst von April 2013 an auf dem Lohnzettel bemerkbar, zudem eher bescheiden: Nach Angaben des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner ist mit Entlastungen von – je nach Steuerklasse – monatlich 1,67 Euro bis 4,80 Euro zu rechnen. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie für vier Monate fällig wird.

Falschparker müssen mehr zahlen

Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen – wenn sie denn erwischt werden – lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.

Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten

Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet für Radfahrer künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt 10 Euro. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

Zusätzliche Schilder im Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsordnung gestattet neue Schilder: Etwa ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Neue Schilder gibt es auch zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen – ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder – wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang – entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.

Neue «aufsuchende zahnärztliche Betreuung»

Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis – der Zahnarzt kommt zu ihnen. Die zusätzliche Vergütung für die «aufsuchende zahnärztliche Betreuung» immobiler Patienten trägt die Krankenkasse. Einkalkuliert sind dafür 20 Millionen Euro im Jahr.

Zentraler Gerichtsstand für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz

Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden künftig von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt. Bislang gab es für diese Verfahren keinen zentralen Gerichtsstand. In der Regel war die Justiz des Ortes zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat. Im Auslandseinsatz sind derzeit rund 6.600 deutsche Soldatinnen und Soldaten.

(Quelle: beck-aktuell)

29. März 2013/von Nils Hölschermann
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